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Kind, was soll aus dir werden?

Die Zeit trägt Siebenmeilenstiefel: Eben noch im Kindergarten sind auch Ihre „Kleinen“ im Handumdrehen flügge geworden. Doch wohin geht die Reise in das Berufsleben? Mütter und Väter spielen bei der Weichenstellung oft eine wichtige Rolle.

Berufsorientierung

In der Regel bekommt ihr Kind innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin. Termine können über das Berufsinformationszentrum (BIZ) oder der Berufsberatung der Agentur für Arbeit vereinbart werden.

Sie kennen die Stärken und Schwächen Ihres Kindes und können sicher bei der Einschätzung seiner Persönlichkeit unterstützen. Sie haben  Erfahrungen in der Arbeitswelt und wissen, wie der Alltag realistisch einzuschätzen ist. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zum Berufsberater und suchen Sie mit ihm nach freien Ausbildungsplätzen. Sie können Ihr Kind auch bei der Erstellung seiner Bewerbungsmappe helfen.

Hat Ihr Kind seinen gewünschten Ausbildungsberuf gefunden, unterstützt Sie der Berufsberater bei der Suche nach freien Stellen. Es erfolgt die schriftliche Bewerbung mit einer Bewerbungsmappe. Wie eine Bewerbung auszusehen hat und was darin enthalten sein sollte, können Sie im Bewerbungstraining auf planet-berufe.de erfahren.

Folgende Unterlagen sind für einen kompetente und seriöse Bewerbung einzureichen: Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Praktikumszeugnisse, evtl. anderweitig erwähnenswerte Erfahrungen.

Im Berufsvorbereitungsjahr können Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz erreicht haben, ihren Hauptschulabschluss nachholen oder verbessern und sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten.

Sie können kostenlos und ohne Voranmeldung das Berufsinformationszentrum nutzen. Dort können Sie auf Informationen zu Berufen, Studium und Unterstützung zugreifen. Wünschen Sie ein persönliches Gespräch mit einem Berufsberater oder einer Berufsberaterin, vereinbaren Sie bitte einen Termin über das Service-Telefon 0800 4 5555 0 oder über das Kontaktformular der Agentur für Arbeit.

Ja, über einen „Zweiten Bildungsweg“ ist das Abitur oder die Hochschulreife auch neben der Berufstätigkeit möglich. 

Die Ausbildungen dauern je nach Bereich und Branche zwischen zwei und fünf Jahren. Mehr zu Dauer und den Voraussetzungen von Ausbildungsberufen erfahren Sie auf planet-beruf.de.

Umso früher Sie mit Ihrem Kind überlegen, welche Stärken und Interessen es hat und in welchem Berufsfeld dieses sich sieht, umso eher kann Ihr Kind sich in diesem Bereich austesten. Mittels Praktika oder Ferienarbeit erhält es Einblicke in die Arbeitswelt, sammelt wertvolle Erfahrungen und kann sich beim Bewerbungsprozess Chancen sichern. Sprechen Sie am besten mit einem Berufsberater! Viele neue, vor allem technische Berufe sind in den letzten Jahren entstanden, alte bekannte Bereiche haben dagegen kaum noch eine Perspektive. Um sich in diesen schnelllebigen Branchen zurechtzufinden oder welche regionalen Ausbildungsplätze angeboten werden, kann Ihnen die Berufsberatung helfen. Es lohnt auch ein Blick in angeblich typische Berufe des anderen Geschlechts. Jungen haben in pädagogischen Berufen gute Chancen und Mädchen meistern zunehmend ihre Wege in den Bereichen MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).

Im Allgemeinen kann man sagen, dass der Bewerbungszeitraum etwa ein Jahr vor dem Ausbildungsbeginn startet. Im Sommer vor dem Schulabschluss sollten die Weichen für einen Berufsstart schon gestellt sein. Um nicht von der Entscheidung übermannt zu werden oder mit völlig falschen Vorstellungen in einem Berufsfeld enttäuscht zu werden, ist es sinnvoll, schon ab Klasse 7 mit Ihrem Kind über Berufswünsche zu sprechen und diese immer mal wieder zu diskutieren.

Auch in der Schule wird Ihr Kind mit Pflichtpraktika und Berufswahlunterricht bei der Wegfindung ab Klasse 8 unterstützt. Ein Berufsberater der Agentur für Arbeit berät die Schüler in den Schulen vor Ort.

Bewerbungsphase

Beim Einstellungstest geht es den Arbeitgebern um mehr als nur um Faktenwissen. Sie wollen auch die sozialen Kompetenzen testen, indem sie die Bewerber unter Zeitdruck setzen oder Aufgaben stellen, die eigentlich nicht zu schaffen sind. Wie die Bewerber damit umgehen, ist mindestens ebenso wichtig wie die Aufgaben selbst. Wie man sich am besten auf einen Auswahltest oder Assessment-Center vorbereitet, lässt sich auf planet-beruf.de erfahren.

In einem Vorstellungsgespräch soll Ihr Kind von sich überzeugen. Dafür sollte es sich in dem zukünftigen Arbeitsbereich schon ein wenig auskennen und sich über das Unternehmen kundig gemacht haben. Auch Fragen über sich selbst, sollte es problemlos beantworten können. Wie ein Vorstellungsgespräch abläuft und auf welche Fragen man sich vorbereiten sollte, erfahren Sie im Bewerbertraining der Agentur für Arbeit planet-beruf.de.

Hat Ihr Kind seinen gewünschten Ausbildungsberuf gefunden, unterstützt Sie der Berufsberater bei der Suche nach freien Stellen. Es erfolgt die schriftliche Bewerbung mit einer Bewerbungsmappe. Wie eine Bewerbung auszusehen hat und was darin enthalten sein sollte, können Sie im Bewerbungstraining auf planet-berufe.de erfahren.

Im Allgemeinen beginnt die Ausbildung nach den Schulferien im August bis September.

Viele Unternehmen planen langfristig und beginnen bereits ein Jahr vor dem Schulende mit den Bewerbungsverfahren. Der klassische Weg der Bewerbung ist ein ansprechendes Bewerbungsschreiben mit allen benötigten Unterlagen per Post oder via E-Mail eingesandt, je nachdem, wie das Unternehmen dies wünscht.  Achten Sie darauf genügend Zeit einzuplanen, um eventuelle Bewerbungsfristen nicht zu verpassen.

Die persönliche Motivation für die Ausbildung sollte ebenso deutlich hervorgehoben werden wie die Entscheidung für das Unternehmen. Dabei lohnt es sich, den Berufswunsch durch erworbene Kenntnisse in Praktika oder persönliches Engagement zu untermauern. Natürlich muss die Bewerbung auch die formalen Kriterien erfüllen. Achten Sie auf eine einwandfreie Grammatik und Rechtschreibung sowie eine persönliche Unterschrift Ihres Kindes.

Nach Einsendung kann sich der Bewerber nach einer gewissen Zeit über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren und bekundet dadurch sein Interesse.

Was alles bei einem Bewerbungsschreiben zu beachten ist, erfahren Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit im Bewerbungscoaching auf planet-beruf.de.

Ist der erste Schritt erfolgreich gewesen, wird Ihr Kind zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Hier sollten Sie mit Ihrem Kind Infos zum Unternehmen und zum Ausbildungsberuf vorbereiten. Auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sollte Ihr Kind schon bereit haben. Angemessen gekleidet und vor allem pünktlich sollten Sie an diesem Tag auch sein. Ist Ihr Kind noch minderjährig lohnt im Vorfeld die Frage, ob die Teilnahme der Eltern beim Bewerbungsgespräch gewünscht oder erwartet wird – dies wird bei den verschiedenen Arbeitgebern unterschiedlich gehandhabt.

Wie Sie Ihr Kind am besten auf ein Bewerbungsgespräch oder Assessment Center vorbereiten, können Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit im Bewerbungscoaching auf planet-beruf.de erfahren.

Während der Ausbildung

Ist Ihr Kind unter 18 Jahre, tragen Sie die Verantwortung für Ihr Kind und können über einen Auszug bestimmen. Wohnt das Kind allein, sind Sie als Eltern Ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig und müssen es finanziell unterstützen. Sind Sie selbst im ALG-II-Bezug, kann das Jobcenter die Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung ablehnen, wenn der Arbeitsweg für Ihr Kind zumutbar ist. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter Saalekreis.

Während der dualen Ausbildung ist der Besuch der Berufsschule Pflicht. Erfüllt ist diese im Regelfall, wenn die Berufsausbildung beendet ist.

Ja, über einen „Zweiten Bildungsweg“ ist das Abitur oder die Hochschulreife auch neben der Berufstätigkeit möglich. 

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat und erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Die Zeiten für einen Übergang von zwei Ausbildungsabschnitten sind jedoch begrenzt. Wenden Sie sich an Ihre Familienkasse, um Ansprüche zu klären.

Es ist keine Seltenheit, dass junge Menschen merken, dass die gewählte Ausbildung nicht die Richtige für sie ist. Sie können Ihrem Kind raten, die Berufsberatung zu kontaktieren. Diese kennt sich in diesen Fällen sehr gut aus und bietet Hilfestellungen verschiedenster Art an.

Rechtliche Gedanken

Ist Ihr Kind bei Ausbildungsstart unter 18 Jahre alt, fällt es unter das Jugendschutzgesetz. Darin wird geregelt, in welchem Umfang, zu welchen Zeiten oder welche Arbeiten der Jugendliche tätig sein darf.
Das Berufsbildungsgesetz regelt darüber hinaus alle Rechte und Pflichten rund um Aus- und Weiterbildung. Außerdem sind die Ansprüche an den Ausbildungsberuf in der Handwerksordnung geregelt.

Sind Sie als Familie im ALG II-Bezug (auch als Hartz-IV bekannt), bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Elterliches Einkommen wird auf diese Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Verdient Ihr Kind jedoch genügend Geld, um seinen Unterhalt selbst zu bestreiten, dann fällt Ihr Kind aus der Bedarfsgemeinschaft heraus und sein Einkommen wird nicht angerechnet. Dies geschieht jedoch erst, wenn es seinen Unterhalt durch seine Einkünfte selbst decken kann. Reicht die Ausbildungsvergütung nicht aus, so wird das Einkommen über dem Selbstbehalt hinaus auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Dies sollte im Einzelfall mit dem Kundenberater im Jobcenter Saalekreis geklärt werden.

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