Eltern

Deine Eltern wollen sicher das Beste für dich und glauben, dass eine bestimmte Ausbildung deine Zukunft sichert. Die Vorstellungen von Eltern gehen häufig mit denen ihrer Kinder auseinander. Wenn der Weg der Aussprache nicht weiterführt, dann hilft eine Familienberatung weiter. Sie vermittelt zwischen Jugendlichen und ihren Eltern. Ein Berufsberater zeigt dir und deinen Eltern Wege und Möglichkeiten für einen passenderen Beruf auf.
Deine Eltern kennen dich von klein auf und haben deine Entwicklung begleitet. Sie kennen deine Stärken und Schwächen und können sicher bei der Einschätzung deiner Persönlichkeit unterstützen. Sie haben auch Erfahrungen in der Arbeitswelt und wissen, wie der Alltag realistisch einzuschätzen ist. Außerdem können sie dich bei der Suche nach einem Praktikum unterstützen oder mit dir zum Berufsberater gehen. Auch ein gemeinsamer Besuch einer Berufsmesse kann dich unterstützen.

Schule

Ganz wichtig: nicht den Kopf in den Sand stecken. Es gibt Möglichkeiten, den Schulabschluss an einer Bildungseinrichtung nachzuholen. Mehr erfährst du dazu von deiner Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich ist ein Praktikum nicht erforderlich – es ist aber unbedingt zu empfehlen. Ein Praktikum kann helfen, schon einmal in den gewünschten späteren Beruf „hineinzuschnuppern“ oder auch das Unternehmen besser kennen zu lernen und ein paar Erfahrungen zu sammeln. Vielleicht stellt man fest, dass sich die eigenen Vorstellungen gar nicht mit der Realität vor Ort decken – oder aber alles passt und man wird bestätigt, den richtigen Weg weiter zu verfolgen.

Sofern du eine Ausbildung anfängst, sollte dein Arbeitgeber die Anmeldung übernehmen. Er weiß, welche Berufsschule für dich zuständig ist und wie der Unterricht dort geregelt ist.

Ausbildung

Die Schulen bieten ab Klassenstufe 7 berufsorientierende Maßnahmen an. Dazu gehören vorgeschriebene Praktika sowie auch die Informationsgespräche mit der/dem Berufsberater/-in. Außerdem bereitet dich der Berufsorientierungsunterricht auf deinen weiteren Weg vor. Viele Schulen haben eine/n Berufsorientierungslehrer*in. Du kannst auch mit ihr/ihm sprechen und deine Fragen stellen.
Hierbei kann dir ein Berufsberater helfen. Er kennt Berufe, deren Anforderungen und welche Wege man dafür gehen muss. Außerdem unterstützt er dich dabei, deine eigenen Stärken zu entdecken und findet vielleicht auch ganz neue Perspektiven.

Grundsätzlich ist ein Praktikum nicht erforderlich – es ist aber unbedingt zu empfehlen. Ein Praktikum kann helfen, schon einmal in den gewünschten späteren Beruf „hineinzuschnuppern“ oder auch das Unternehmen besser kennen zu lernen und ein paar Erfahrungen zu sammeln. Vielleicht stellt man fest, dass sich die eigenen Vorstellungen gar nicht mit der Realität vor Ort decken – oder aber alles passt und man wird bestätigt, den richtigen Weg weiter zu verfolgen.

Es ist nicht verkehrt, deine Bewerbung bei zu haben, dann kannst du nochmals einen Blick hineinwerfen, falls Fragen dazu aufkommen. Du kannst auch den Steckbrief des Berufs mitnehmen (auf berufenet.arbeitsagentur.de) und für Fragen im Gespräch nutzen. Hast du einen gepflegten Berufswahlpass, kannst du auch diesen vorzeigen und deinen Werdegang erklären und aufzeigen, wieso du auf deinen Ausbildungsberuf gekommen bist.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, in welchem bspw. geregelt ist, wie lang du arbeiten darfst und was du unter anderem nicht machen darfst. Das Berufsbildungsgesetz regelt alle Rechte und Pflichten rund um Aus- und Weiterbildung. Außerdem sind die Ansprüche an deinen Ausbildungsberuf in der Handwerksordnung geregelt.
Der Ausbildungsvertrag ist gesetzlich geregelt. Alle Ansprüche stehen im Berufsbildungsgesetz und müssen von den Arbeitgebern umgesetzt werden: So muss der Vertrag unter anderem schriftlich festgehalten sein, den Ausbildungsberuf, deine Daten und den Umfang der Ausbildung regeln. Und natürlich muss er unterschrieben sein.
Sofern du eine Ausbildung anfängst, sollte dein Arbeitgeber die Anmeldung übernehmen. Er weiß, welche Berufsschule für dich zuständig ist und wie der Unterricht dort geregelt ist.
Die Probezeit dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie dauert mindestens 4 Wochen bis maximal 4 Monate. Während dieser Zeit können sowohl du als auch dein Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber dennoch schriftlich erfolgen.
Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch! Nun heißt es, nach neuen Herausforderungen zu suchen. Im Internet und bei der Agentur für Arbeit findest du freie Stellen in deiner Umgebung. Vielleicht hast du auch Lust, in einem Studium die Ausbildungsinhalte zu vertiefen? Lass dich auch vom Berufsberater informieren, welche Aufstiegsqualifizierungen für dich möglich sind.