• Besondere Regeln für Minderjährige

    Rechtliche Gedanken | Praktikum/Ferienarbeit | Rümsa Saalekreis

    Ist Ihr Kind bei Ausbildungsstart unter 18 Jahre alt, fällt es unter das Jugendschutzgesetz. Darin wird geregelt, in welchem Umfang, zu welchen Zeiten oder welche Arbeiten der Jugendliche tätigen darf.
    Das Berufsbildungsgesetz regelt darüber hinaus alle Rechte und Pflichten rund um Aus- und Weiterbildung. Außerdem sind die Ansprüche an den Ausbildungsberuf in der Handwerksordnung geregelt.