Während der Ausbildung

Ist Ihr Kind unter 18 Jahre, tragen Sie die Verantwortung für Ihr Kind und können über einen Auszug bestimmen. Wohnt das Kind allein, sind Sie als Eltern Ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig und müssen es finanziell unterstützen. Sind Sie selbst im ALG-II-Bezug, kann das Jobcenter die Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung ablehnen, wenn der Arbeitsweg für Ihr Kind zumutbar ist. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter Saalekreis.

Während der dualen Ausbildung ist der Besuch der Berufsschule Pflicht. Erfüllt ist diese im Regelfall, wenn die Berufsausbildung beendet ist.

Ja, über einen „Zweiten Bildungsweg“ ist das Abitur oder die Hochschulreife auch neben der Berufstätigkeit möglich. 

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat und erstmalig eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert. Die Zeiten für einen Übergang von zwei Ausbildungsabschnitten sind jedoch begrenzt. Wenden Sie sich an Ihre Familienkasse, um Ansprüche zu klären.

Es ist keine Seltenheit, dass junge Menschen merken, dass die gewählte Ausbildung nicht die Richtige für sie ist. Sie können Ihrem Kind raten, die Berufsberatung zu kontaktieren. Diese kennt sich in diesen Fällen sehr gut aus und bietet Hilfestellungen verschiedenster Art an.